Batteriegesetz (BattG)

Batterien dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden.

Als Endanwender sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch an den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) oder an den Verkäufer unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien oder Akkus auch in unserer Firma unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns senden:

Iris Strassacker
Batterieentsorgung
Albert-Schweitzer-Str. 34
76139 Karlsruhe
Deutschland

Batterien oder Akkus mit Schadstoffen sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und einem chemischen Symbol gekennzeichnet. Cd steht dabei für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.


 
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